ON-Logo

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENTS DER „OBERSTEIRISCHEN NACHRICHTEN“

  1. Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung kann nur schriftlich jeweils bis zum 10. des Monats für den 1. des Folgemonats  erfolgen.  Die Anschrift der Aichfelder Zeitungsverlag KG lautet: Obersteirische Nachrichten, Wiener Straße 19, . Bei ausdrücklich befristeten Abonnement endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich.
  2. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Der derzeit gültige monatliche Abonnementpreis (lt. Impressum) kann auf Grund gestiegener Kosten des Verlags in angemessenem Umfang erhöht werden, eine Erhöhung wird in der Zeitung bekannt gegeben.
  3. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Die Zeitung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn diese von einem Beauftragten des Verlags in den Briefkasten bzw. das Zeitungsrohr des Abonnenten gesteckt wird. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass diese für jedermann zugänglich und in ausreichender Größe vorhanden sind. Kann die Zeitung auf Grund unzureichender Möglichkeiten nicht zugestellt werden, lehnt der Verlag jede Schadenersatzforderung ab. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störung in der Druckerei bzw. für auf dem Postweg zugestellte Zeitungen besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch.
  4. Bei postalischer Nachsendung, insbesondere bei Urlaubsnachsendungen außerhalb des Verbreitungsgebiets, kann der Verlag anteilig die jeweiligen Postgebühren berechnen.
  5. Änderungen, die das Abonnement betreffen (Adressänderung, Urlaubsnachsendungen, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 7 Werktag vor der geplanten Änderung beim Verlag eingegangen sein. Bei Änderungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsche gilt die schnellstmögliche Änderung als vereinbart.
  6. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis, im Zusammenhang mit dem Abonnement angerufen zu werden. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
  7. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
  8. Soweit im Abonnementvertrag und durch die Abonnementbedingungen nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gelten die gesetzliche Bestimmungen